Schäberle Rehavital

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Schäberle Rehavital
Dieselstraße 30
71116 Gärtringen

Terminvereinbarung
für Bad- und Wohnraum- gestaltung:
Telefon (0 70 34) 6 47 97 23

Für Beratung und Planung Ihres Umbauvorhabens vereinbaren wir gerne einen individuellen Beratungstermin.

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So können Sie den Umbau Ihres Bades und Wohnumfeldes Teil- oder sogar ganz finanzieren.

Menschen, die einem Pflegegrad zugeordnet wurden, können einen Zuschuss der Pflegekassen für Maßnahmen zu Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen.
Zum 01.01.2015 wurde der Zuschuss auf € 4000,-- angehoben. Diese Zuschüsse können ohne einen Eigenanteil des Pflegebedürftigen gewährt werden.

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind im Sozialgesetzbuch § 40 SGB XI Absatz 4 zu finden.
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten über die Maßnahmen die bezuschusst werden können.

WICHTIG: Um eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicher zu stellen, muss der Antrag auf Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden und die Bestätigung der Pflegekasse zur Kostenübernahme abgewartet werden.

Den für die Pflegeversicherung benötigten Kostenvoranschlag schicken wir Ihnen gerne zu. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Die Antragstellung erfolgt direkt durch den Pflegebedürftigen bei der Krankenkasse. Die benötigten Formulare sind häufig auf der Internetseite der Krankenkasse zu finden oder direkt in der Geschäftsstelle erhältlich.

TIPP: Falls Sie schon einmal eine solche Maßnahme in Anspruch genommen haben, kein Problem. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich verändert hat, das erneute Maßnahmen nötig werden. Auch hier empfiehlt sich eine Abklärung der Kostenübernahme vor Umbaubeginn bei der Krankenkasse.